Urnenabstimmung
Bei Sachgeschäften kann der Kirchgemeinderat Abstimmungen an der Urne anordnen, wenn besondere Gründe dies nahelegen. Ein besonderer Grund liegt insbesondere dann vor, wenn bei Abstimmungen von hoher Bedeutung eine breite Beteiligung angemessen ist. Bei Urnenwahlen und Urnenabstimmungen muss das Stimmmaterial so versandt werden, dass es spätestens drei Wochen vor dem Wahl- bzw. Abstimmungstag bei den Stimmberechtigten eintrifft. Bei Urnenabstimmungen ist den Stimmberechtigten zudem eine Botschaft beizulegen, welche die Fragestellung sachlich erläutert und angemessen darstellt. Vorlagen mit Botschaften werden grundsätzlich nur einmal pro Haushalt zugestellt, sofern nicht ein stimmberechtigtes Haushaltsmitglied die persönliche Zustellung verlangt. Umfangreiche Unterlagen können zusätzlich auf der Website sowie zur Abholung im Pfarreisekretariat zur Verfügung gestellt werden.
Urnenabstimmung Projekt Serena vom 29. November 2026